10.000 Wählerstimmen bei der Landtagswahl 2018 nicht berücksichtigt!

Bild könnte enthalten: Text

AfD-Fraktion im Hessischen Landtag

Pressemitteilung AfD-Fraktion im Hessischen Landtag 143/2019
+++
Schwarz-Grün vor dem Aus? 10.000 Wählerstimmen bei der Landtagswahl 2018 nicht berücksichtigt.
+++
Schon 2009 war die Mandatsberechnung falsch. SPD und Linke hätten jeweils einen Sitz mehr erhalten müssen.
+++
In der Aktuellen Stunde der AfD thematisiert der Abgeordnete Klaus Gagel die Mandatsberechnung zur Landtagswahl 2018. „Die Mandatsberechnung des Landeswahlleiters ist falsch.“ Der Fehler liege in der Berechnung der Überhang- und Ausgleichmandate. Die richtige Berechnung nach dem hessischen Wahlgesetz sehe ein weiteres Mandat vor, welches den Proporz sicherstellen soll. Dieses 138ste Mandat wurde bei der Konstituierung des Landtages jedoch nicht berücksichtigt. Durch dieses eine fehlende Mandat, welches der Opposition zugutekomme, habe die schwarz-grüne Koalition eine hauchdünne Mehrheit erhalten. Dazu Klaus Gagel weiter: „Das 138ste Mandat muss im Sinne der hessischen Verfassung, des Wahlgesetzes und des Wählerwillens dem Plenum zugefügt werden. Da dieses Mandat der Opposition zugeteilt werden muss, ergibt sich ein Patt zwischen CDU und Grünen und den anderen Parteien.“

Gagel, der schon im Dezember 2018 Einspruch beim Wahlprüfungsgericht eingelegt hatte, stützt sich dabei auf ein umfangreiches Gutachten des Staatsrechtsprofessors Dr. Michael Elicker, der schon der AfD in Sachsen erfolgreich bei ihrer Landesliste geholfen hatte. Des Weiteren kann Klaus Gagel sich auf ein Urteil des Staatsgerichtshofes vom 14.06.2006 stützen (StGH-HE RNr.: 57). Doch der Aufklärungswille scheint außerhalb der AfD gering zu sein. „Daher haben wir diese Aktuelle Stunde anberaumt sowie weitere Kleine Anfragen gestellt“, so Gagel. „Wir erwarten von der Regierung, dass sie öffentlich ihr Interesse bekundet, der Frage nachzugehen, ob der Wählerwille korrekt abgebildet wurde. Vom Landeswahlgericht erwarten wir nun eine zügige Entscheidung.“

Schon bei der hessischen Landtagswahl 2009 kam es zum gleichen Fehler bei der Mandatsberechnung. „Der damalige Landtag erhielt 4 Überhangmandate der CDU, die aber nur durch 4 Mandate ausgeglichen wurden. Um den Proporz zu erhalten, hätten aber 6 Ausgleichsmandate gebildet werden müssen. SPD und Linke wären bei richtiger Berechnung 2009 mit jeweils einem Mandat mehr im Landtag vertreten gewesen. Die CDU konnte 2009 davon profitieren. 2018 ist es wiederum die CDU, die von einer falschen Berechnung profitiert.“ Man gehe davon aus, dass die Landesregierung und die anderen Parteien ein ebenso großes Interesse wie die AfD zeigten, dass der Wählerwille sich korrekt im Landtag abbilde. „Es ist besonders wichtig, dass der Aufklärungswille auch von den anderen Parteien und dem Wahlprüfungsgericht ausgeht. Das Vertrauen der Bürger in unsere Demokratie könnte sonst erschüttert werden und das – davon gehen wir aus – möchte niemand“, so Gagel.

V. i. S. d. P.: Klaus Gagel, Abgeordneter der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag

Link zum Entschließungsantrag der Fraktion der AfD
zur Feststellung der Dringlichkeit einer Entscheidung des Wahlprüfungsgerichtes beim Hessischen Landtag.

http://starweb.hessen.de/cache/DRS/20/0/01630.pdf

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert