Der Staatsgerichtshof Hessen hat meine Klage gegen die nach meiner Ansicht nach falsch berechnete Sitzverteilung im Hessischen Landtag zur Landtagswahl 2018 als unzulässig zurückgewiesen. Ausschlagebend war die nach Meinung des Staatsgerichtshof erforderliche Schriftform des ursprünglichen Einspruch, ich dagegen hatte den Einspruch nicht in Schriftform, sondern in Textform eingereicht.
Damit fand zu keinem Zeitpunkt eine inhaltliche Diskussion über die vom Landeswahlleiter fehlerhaft berechnete Sitzverteilung im Hessischen Landtag statt.
Entscheidung des Staatsgerichtshofs:
Bericherstattung: