Rede im Plenum (07.02.2019): Fahrverbote und NOx-Grenzwerte

Klaus Gagel (AfD): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Deutschland ist das einzige Land, in dem über Fahrverbote diskutiert wird. Bisher ist kein anderes europäisches Land diesen Weg gegangen. Kein Land in dieser Welt ist diesen Weg bisher gegangen.

Bei der CDU hätte man ja auf die Idee kommen können: Suchen wir doch erst einmal eine europäische Lösung; denn die EU-Richtlinie gilt in ganz Europa. Woran liegt das? – Das liegt an einem absolut willkürlich festgesetzten Grenzwert von 40 µg einer übereifrig arbeitenden Bürokratie (Beifall AfD) und an Umweltvereinen, die mit grünen Ministerien hier in Hessen auf Kuschelkurs sind. Die „Bild“- Zeitung titelte am Montag: “Die Deutsche Umwelthilfe geht in Hessens grünen Ministerien ein und aus – und kassiert sogar Geld” Meine Damen und Herren, während der Wähler vorneherum von der CDU noch mit Wahlversprechen – „wir wollen Fahrverbote vermeiden“, so jetzt auch in diesem Dringlichen Antrag ausformuliert – geködert worden ist und dies auch im Koalitionsvertrag noch ein wenig halbherzig steht, arbeiten die Räder der grünen Vereine und grünen Ministerien im Hintergrund bestmöglich, um die Interessen der hessischen Bürgerinnen und Bürger zu verraten. (Beifall AfD) Worum geht es? – Es geht um die Abschaffung des Verbrennungsmotors. Da reden wir nicht nur über den Diesel. Da reden wir langfristig auch über den Benziner. Dann werden wir irgendwann keine 40 µg mehr sehen. Dann werden wir irgendwann auch einmal 20 µg sehen. Was ist politisch passiert? – Die CDU, die Volkspartei, die ehemalige Interessenvertreterin der Bürger, hat sich in den vergangenen Jahren hier in Hessen, aber nicht nur in Hessen, mangels eines eigenen Programms und mangels eigener Positionen von den Klima- und Ökopopulisten überfahren lassen. Herausgekommen ist das Desaster, das wir jetzt hier in der Diskussion mit den Fahrverboten haben. (Beifall AfD) Was auch immer in der Wissenschaftswelt zu den Themen NOx und Feinstaub geschrieben wird, eines ist doch klar: Wer die Luftverschmutzung in unseren Städten in den Sechziger-, Siebziger- und Achtzigerjahren noch selbst erlebt hat, müsste fast zu dem Schluss kommen, dass wir von den geburtenstarken Jahrgängen angesichts der damaligen massiven Gefährdung eigentlich alle tot sein müssten. (Heiterkeit und Beifall AfD) Ein weiterer Fakt ist auch: Die Luftverschmutzung nahm in den letzten 40 Jahren immer mehr ab. Die NO-Werte wurden in den letzten 20 Jahren immer besser. Selbst von 2017 auf 2018 gab es wieder eine kleine Verbesserung. Meine Damen und Herren, um es hier ganz klar zu sagen: Ein Grenzwert von 40 µg/m3 als Auslösewert für Eingriffe in die Daseinsvorsorge in Form von Fahrverboten ist grober Unfug und dient nur der ideologischen Panikmache. (Beifall AfD) In Deutschland wurden die Messstationen viel näher an den Straßen errichtet als in anderen Ländern. Die Messverfahren sind nicht streng standardisiert. Man muss sich einmal vorstellen: In südeuropäischen Großstädten, wie Rom oder Athen – in Athen bin ich öfter –, müssten die Leute angesichts ihrer Panikmache eigentlich tot umfallen. (Beifall AfD) Das Beispiel München zeigt das ganze Dilemma bei den Messmethoden. Die Standorte der 20 Messstationen der Stadt München und die Messverfahren, die die Stadt München anwendet, stimmen mit den Empfehlungen des Umweltbundesamts nicht überein. Warum messen die etwas anderes und sagen etwas anderes? – Weil die Standorte anders ausgewählt und andere Verfahren angewendet werden. Nun kann man sich trefflich darüber streiten, welche Messwerte richtig sind, welche falsch sind und welche repräsentativ sind. Daher stelle ich fest: Sollte der Grenzwert von 40 µg/m3 irgendeine Bedeutung haben, so ist die Entscheidung essenziell, wo gemessen wird und welche Verfahren angewendet werden. Auch der Verwaltungsgerichtshof hat kürzlich festgestellt, dass die Datengrundlage keineswegs verlässlich ist. Auf keinen Fall lassen die auf verschiedene Art und Weise gewonnenen Messwerte eine verlässliche Quantifizierung oder gar Aussagen zur tatsächlichen Gefährdung zu. Sie sind allenfalls ein qualitativer Indikator. (Beifall AfD) Im Koalitionsvertrag findet man folgende Passage: Wir lehnen weiterhin pauschale Fahrverbote als unverhältnismäßig ab. Dazu werden wir alle juristischen Möglichkeiten ausschöpfen, um die Anordnung von solchen Fahrverboten zu verhindern und auf anderem Wege die Grenzwerte einzuhalten. Diese Formulierung steht auch in dem Dringlichen Antrag. Ich frage Sie: Was heißt „auf anderem Wege“ einhalten? Ich befürchte, es wird Realität werden, dass die GRÜNEN und die CDU mit der Formulierung

„auf anderem Wege“ meinen, dass das Problem mithilfe einer fortgesetzten Gängelung des Bürgers, z. B. durch Straßensperrungen, Einschränkungen im städtischen Straßenverkehr, komplizierte Hardwarenachrüstungen und am Ende einzelne Fahrverbote, irgendwie gelöst werden soll. Das ist also ein sehr halbherziger Versuch, die Interessen der Bürger zu schützen. Zum Antrag der FDP-Fraktion. Die AfD hält – ebenso wie der Antragsteller – pauschale Fahrverbote für falsch und für unverhältnismäßig. Der willkürlich festgesetzte Grenzwert ist, wie ich bereits erwähnt habe, grober Unfug und ideologische Panikmache. Die Landesregierung hat das Vertrauen der Bürger beschädigt, indem sie sich im Fall von Darmstadt auf einen Vergleich mit der Deutschen Umwelthilfe eingelassen hat. Wir wissen jetzt, warum sie das getan hat. Die Verbindung zwischen den grün geführten Ministerien und der Umwelthilfe lassen eindeutig darauf schließen, dass Bürgerinteressen im Namen des Ökopopulismus hintergangen werden, Herr Al-Wazir. (Beifall AfD) Das können wir doch nicht zulassen. Das ist im Übrigen ein weiteres Zeichen für eine zunehmend in- haltsleere CDU, die mangels eigener politischer Inhalte immer mehr von links begrünt wird. (Beifall AfD) Offensichtlich will man sich in der Landesregierung nicht wirklich mit den Unsicherheiten der Messmethoden und der vernünftigen Abschätzung von Gesundheitsgefährdungen beschäftigen. Ich habe schon erwähnt, dass auch der Hessische Verwaltungsgerichtshof den grundsätzlichen Zweifel an willkürlich festgelegten Grenzwerten und an der Verhältnismäßigkeit von Fahrverboten bestätigt hat. Ich füge hinzu: Wenn Willkür die oberste Handlungsmaxime der Politik im Zusammenspiel verschiedener Institutionen und NGOs, wie der Umwelthilfe, wird und wenn Willkür zu Recht wird, dann hat die Bürokratie gegenüber dem Bürgerinteresse eindeutig die Oberhand gewonnen. (Beifall AfD) Die hessischen Bürger und Bürgerinnen dürfen durch die totale Unverhältnismäßigkeit im politischen Handeln nicht weiter verschaukelt werden. Es muss wieder Vernunft einkehren. Damit meine ich wirkliche Vernunft und nicht die „Vernunft“, die Herr Bouffier in der Regierungserklärung zitierte. Denn die „Vernunft“ der CDU ist momentan derart ideologisch von grünen Ideen und Modellen besetzt, dass wir als AfD darin keine Vernunft mehr erkennen können. (Beifall AfD) Ich füge vor dem Hintergrund der Fahrverbotsdiskussion noch einen wichtigen Satz hinzu: Die Quellen unseres Wohlstands, die Basis unserer Mobilität und die Basis des Wirtschafts- und Automobilstandorts Hessen und Deutschland dürfen mit dem Fahrverbot-Nonsens nicht gefährdet werden. (Beifall AfD)

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