Bei der Landtagswahl 2018 in Hessen erreichte die CDU im Wege der Direktwahl von Wahlkreiskandidaten mehr Mandate, als ihr nach dem Verhältniswahlrecht zugestanden hätten. Damit wurde der Fall des § 10 Absatz 5 des Gesetzes über die Wahlen zum Landtag des Landes Hessen
Landtagswahlgesetz (LWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7.April 2006, zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2018 (GVBl. S.290). ausgelöst.
Gemäß dem amtlichen Endergebnis betrug der numerische ideale Sitzanspruch der Parteien:
776.910 Stimmen für die CDU 31,72429077
570.446 Stimmen für die SPD 23,29355366
570.512 Stimmen für B90/Grüne 23,29624870
181.332 Stimmen für die Linke 7,40449871
215.946 Stimmen für die FDP 8,81792446
378.692 Stimmen für die AfD 15,46348370
Die Entstehung von acht Überhangmandaten für die CDU führt nun zu unterschiedlichen Auffassungen über die Anwendung des § 10 Absatz 5 Satz 2 LWG.
Der Landeswahlleiter kommt bei seiner Berechnung zu einem Landtag, der insgesamt 137 Sitze zählt. Sein Berechnungsverfahren hat er in seiner Stellungnahme vom 1. Juli 2019, S. 10 ff. dargestellt.
An dieser Vorgehensweise haben sich aus verschiedener Richtung Zweifel ergeben. Sie soll ergebnisoffen überprüft werden.
Vollgutachten Berechnung Wahl Hessen 2018 endg