Fehler bei der Mandatsberechnung: AfD legt ergänzende Stellungnahme beim Wahlprüfungsgericht vor!

…..und heute legt die Fraktion mit einer entsprechenden Pressemitteilung nach.
Es wird eng für Bouffier und Co.!

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AfD-Fraktion im Hessischen Landtag

Pressemitteilung AfD-Fraktion im Hessischen Landtag 123/2019
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Fehler bei der Mandatsberechnung im Hessischen Landtag: AfD legt ergänzende Stellungnahme beim Wahlprüfungsgericht vor.
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Am 17. Dezember 2018 hat der AfD-Abgeordnete Klaus Gagel beim Wahlprüfungsgericht Einspruch eingereicht. Der Einspruch richtet sich gegen die Ermittlung des Ergebnisses zur Wahl zum Hessischen Landtag. Auch andere Wähler taten dies.

Nun hat die AfD-Fraktion einen weiteren Schritt unternommen: Am 15.11.2019 wurde eine ergänzende Stellungnahme an das Wahlprüfungsgericht versandt. Darin heißt es: „Wir weisen […] auf die Fehlerhaftigkeit der vom Landeswahlleiter angewandten Methode zur Berechnung der Ausgleichsmandate zu den acht Überhangsmandaten der CDU hin. Diese Fehlerhaftigkeit haben wir bereits in unserer Stellungnahme vom 30. September 2019 dargelegt.“ Die Darlegung der AfD-Fraktion werde dabei von einem neuen und umfangreicheren Rechtsgutachten des renommierten Verfassungsrechtlers Prof. Dr. Elicker gestützt, sagt Klaus Gagel, MdL.

„Acht Überhangmandate der CDU sind nicht durch 19, sondern durch 20 Überhangmandate ausgeglichen. Diese Berechnung des Landeswahlleiters auf Grundlage von 19 Überhangmandaten ist damit falsch, da die in § 10 Abs.5 Satz 2 LWG-H genannte zu errechnende Proportion erreicht werden muss. Hierzu sind jedoch richtigerweise 20 Ausgleichsmandate erforderlich“, heißt es weiter in der Stellungnahme.

Die berechnete Sitzverteilung des Landtages durch den Landeswahlleiter ist falsch. „Es geht um die Anzahl der Mandate des gesamten Hessischen Landtages. Diese muss 138 und nicht, wie vom Landeswahlleiter festgestellt, 137 betragen“, sagt Klaus Gagel.

Gagel untermauert dies mit einem Urteil des Hessischen Staatsgerichtshofes (StGH-HE bei RNr.:57): „Anders als das Wahlrecht des Bundes sieht aber das hessische Wahlrecht die Bildung von Ausgleichsmandaten vor (§ 10 Abs. 5 Satz 2 LWG). Dies bedeutet, dass Überhangmandate durch ein Anwachsen der gesetzlichen Mitgliederzahl des Landtages ausgeglichen werden, so dass sich dadurch jedenfalls der Parteienproporz und somit die politische Mehrheit im Hessischen Landtag nicht verändern.“ Klaus Gagel dazu: Unsere Rechtsauffassung sei damit vom Hessischen Staatsgerichtshof bereits 2006 schon bestätigt worden.

Die AfD-Fraktion betont ausdrücklich, dass die Ausführungen zur Fehlberechnung der Ausgleichsmandate durch den Landeswahlleiter nicht als Vorwurf ihm oder einem anderen gegenüber zu verstehen seien, so Gagel abschließend.

V. i. S. d. P.:
Klaus Gagel, Mitglied des Landtages der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag

Die Stellungsnahme der AfD-Fraktion ist einsehbar unter:
https://www.afd-fraktion-hessen.de/

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