Rede “Unser Gesetzentwurf zur Wahlkreisreform ist wesentlich leistungsfähiger” 30.03.2022

Der von CDU, Grüne und FDP vorgebrachte Gesetzentwurf belässt 5 Wahlkreise mit einer Abweichung von über 20 % und damit ein Ungleichgewicht in der Anzahl der Wähler in den betreffenden Wahlkreise. Das ist verfassungsrechtlich sehr bedenklich. Auch bei der Anhörung im Innenausschuß waren weder CDU, Grünen oder FDP bereit, auf diesen Missstand zu reagieren.
Darüberhinaus ignoriert der im Gesetzentwurf vorgeschlagene Neuzuschnitt der Wahlkreise explizit die Kreistagsbeschlüsse der Kreistage Main-Kinzig-Kreis, Fulda und Vogelsberg und er ignoriert die Stellungnahmen der Gemeinden Ronneburg, Wächtersbach, Gründau, Ahnatal und Vellmar.
Anstatt unserem wesentlich leistungsfähigeren Gesetzentwurf mit Änderungsantrag zuzustimmen, der alle Wahlkreise mit geringen Abweichungen maximal im einstelligen Prozentbereich neu zieht, werden wir uns mit dem vorliegenden Gesetzentwurf von CDU, Grüne und FDP in 3 Jahren wieder über die Bevölkerungsungleichheit in den betreffenden 5 Wahlkreisen unterhalten müssen. Auch einen Gang vor den Staatsgerichtshof wollen wir nicht ausschließen.

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