Nachdem die AfD-Fraktion ein umfangsreiches Rechtsgutachten zur Frage der korrekten Sitzberechnung vorliegen hat, gibt es kaum mehr Zweifel an der falschen Sitzberechnung durch den Landeswahlleiter.
Das Gutachten führt u.a. bezüglich der Herstellung der Proportion aus:
“Somit liegt im Vorgehen des Landeswahlleiters und seiner Auslegung des §10 Abs.5 Satz 2 Landeswahlgesetz ein klarer Verstoß gegen die Chancengleichheit der Parteien, denn das Recht auf Chancengleichheit sichert allen Parteien Gleichberechtigung in allen Stadien des Wahlverfahrens, auch und gerade in der abschliessenden Sitzzuteilung”.
und führt fort,
” Das Verfahren des Landeswahlleiters verstößt auch gegen die Verfassungsforderung des bestmöglichen Verhältnisausgleichs, da im Ergebnis nicht die geringstmögliche Verzerrung umgesetzt – oder durch die Methode des Landeswahlleiters auch nur angestrebt wird.”
Daraus folgt, daß dem Hessischen Landtag ein 138. Mandat zugefügt werden muss. Da dieses auf die AfD entfällt, ist die Regierungsmehrheit von Schwarz-Grün weg.
In diesem Sinne habe ich meine heutige Stellungnahme gegenüber dem Wahlprüfungsgericht formuliert, hier im Wortlaut angehängt: